Gemeinsames Lernen
Falls ein Schüler / eine Schülerin mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen nicht die Opticus Schule besucht, sondern eine allgemeine Schule, unterstützen wir ihn / sie im Rahmen der Einzelintegration (Gemeinsames Lernen).
Wir fördern und beraten Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung im Rahmen von Einzelintegration in allgemeinen Schulen. Welche allgemeine Schule der geeignete Förderort für das Kind ist, wird gemeinsam mit den Eltern, einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Lehrkraft der Opticus Schule überlegt. Auch allgemeine Schulen, die nicht explizit Schulen des Gemeinsamen Lernens sind, können mögliche Förderorte sein. Im Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs werden die Chancen und Risiken der möglichen Beschulung abgewogen und erörtert. Die Entscheidung darüber, welche Schule letztendlich der Förderort wird, liegt bei der Schulaufsicht.
Das Gemeinsame Lernen bietet Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung die Möglichkeit, mit den Kindern aus ihrem Wohnumfeld zur Schule gehen zu können. Kontakte und Freundschaften zu Mitschüler*innen vor Ort können geknüpft und gepflegt werden. Ein u.U. langer Anfahrtsweg zur Opticus Schule nach Bielefeld kann vermieden werden.
Damit die Beschulung von Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung im Gemeinsamen Lernen gelingen kann, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Lehrkraft der Opticus Schule und den Eltern als auch mit den entsprechenden Lehrkräften vor Ort notwendig.
Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen
Lehrkräfte der Opticus Schule begleiten die Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrkräften der Schule. Sie bringen Folgendes in den gemeinsamen Prozess ein:
- Beratung und Unterstützung der Eltern, Lehrer/-innen und Mitschüler/-innen zu sehbehinderten- und blindenspezifischen Fragestellungen sowie bei Beantragungen behördlicher Hilfen, z.B. Blindengeld oder Schwerbehindertenausweis.
- Anleitung zur Erstellung von blinden- und sehbehindertengerechten Texten und Materialien sowohl für die Kollegen und Kolleginnen der allgemeinen Schule als auch gegebenenfalls für die Integrationsassistenz
- Methodisch-didaktische Hilfen, z.B. in den Fächern Sachunterricht, Kunst, Sport, Naturwissenschaften etc.
- Einzelförderung, z.B. Handhabung eines neuen Bildschirmlesegerätes oder Einübung individueller sehbehindertenspezifischer Arbeitsplatzstrategien
- Realisierung des gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichs (z. B. Zeitzugabe bei Klassenarbeiten oder Prüfungen, Vergrößerungen und Messtoleranzen)
- Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung unter blinden- und sehbehindertenspezifischen Aspekten
- Beratung der allgemeinen Schule und der Eltern bei der Beschaffung oder Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel
- Beratung der allgemeinen Schule und der Eltern bei der Auswahl optischer und elektronischer Hilfsmittel
- Planung und Gestaltung von Übergängen, z.B. in die Grundschule, der weiterführenden Schule und den Wechsel in die Sekundarstufe II
- Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen zum Thema Blindheit und Sehbehinderung
- Durchführung von Peergroup-Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschädigung des Gemeinsamen Lernens
- bei Bedarf: Vermittlung eines Trainings in Orientierung und Mobilität sowie eines Trainings lebenspraktischer Fertigkeiten. Ggf. Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern.
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Freizeitgestaltungsmöglichkeiten (Kultur, Sport)