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www.lwl-opticusschule.de | Einzugsbereich - Opticus-Schule Bielefeld - 25.01.2021 URL: https://www.lwl-opticusschule.de/de/unsere-schule/Einzugsbereich/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

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Einzugsbereich


Die Opticus Schule in Bielefeld bietet in ihrem Einzugsbereich allen Kindern und Jugend­lichen mit Sehbehinderung oder Blindheit schulische Bildung unter Berücksichtigung ihrer speziellen Behinderung an. Darüber hinaus versteht sie es als ihre Aufgabe, diese Kinder und ihre Bezugsper­sonen bei allen Fragen und Problemen, die in Zusammenhang mit der Sehschädigung stehen, zu beraten und zu unterstützen. Die Lehrkräf­te der Opticus Schule verfolgen das Ziel, Menschen mit Sehschädi­gung und Personen ihres Umfeldes Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Lebensperspektiven zu erweitern und die Fähigkeit zu selbstverant­wortlichem Handeln zu entwickeln. Hierdurch ermöglichen wir den Kin­dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Sehbehinderung oder Blindheit die schulische, soziale und berufliche Eingliederung.

Diese Zielaufgaben der Opticus Schule sollen in drei Arbeitsbereichen erreicht werden

  • Frühförderung für Kinder von der Geburt bis 6 Jahren (siehe: Frühförderung)

  • Schulhaus: Primar- und Sekundarstufe 1 (siehe: Grund-Hauptschule)

  • Beratung und Unterstützung an allgemeinen Schulen (siehe: Integration)

  • Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit (siehe: Beratungsstelle)

Träger der Opticus Schule ist der Landschaftsverband Westfalen-Lip­pe, der auch die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule mit Hilfe von Klein­bussen und Taxen organisiert und finanziert. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus dem Bielefelder Raum benutzen öffentliche Verkehrsmittel, soweit ihre Mo­bilität dieses zulässt.

Zuständigkeit und Einzugsbereich

Seit dem Schuljahr 1978/79 besteht unsere Schule, im jetzigen Gebäude befinden wir uns seit 1994. Längere Zeit war unsere Schule ausschließlich für sehbehinderte - also nicht für blinde - Schülerinnen und Schüler zuständig, von Anfang an nahmen wir auch Kontakt zu Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren auf und unterstützten sie durch unsere Frühförderung. Seit 1982 betreuen wir Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen an ihrem jeweiligen Heimatort in Einzelintegration.

Große Veränderungen ergaben sich mit Beginn des Schuljah­res 1999/2000. Einerseits wurde aus der Westfä­lischen Schule für Sehbehinderte eine Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Opticus Schule ist jetzt also auch für blinde Schüler zuständig. Andererseits hat sich durch die Neuord­nung der Westfälischen Schulen unser Einzugsbereich verkleinert.

Einzugsbereich Bild
Der Einzugsbereich der Opticus Schule
Opti +

Anschrift:

Opticus Schule
LWL-Förderschule,
Förderschwerpunkt Sehen
Bökenkampstraße 14-17
33613 Bielefeld

Ansprechpartner

Sekretariat:
A. Thate
Tel.: 0521/52002-20
Fax.: 0521/52002-23

opticusschule@lwl.org

 

Schulleiterin B. Lippert
Tel.: 0521/52002-21
Fax.: 0521/52002-23

 

Stv. Schulleiterin A. Kiene
Tel.: 0521/52002-22
Fax.: 0521/52002-23

© Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
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