Sehbehinderung – was heißt das eigentlich?
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eringeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht (§ 9 Abs. 2, VVzAO-SF).
Sehbehindert...
heißt, dass das Sehvermögen nur bestenfalls 1/3 bis 1/20, bei hochgradiger Sehbehinderung sogar nur noch bis 1/50 der Norm erreicht. Erst unterhalb dieses Wertes wird als "blind" eingestuft.
Sehbehindert...
heißt, viele Alltagsprobleme zu bewältigen, wie z. B.
- teure Hilfsmittel und Therapiemaßnahmen,
- eingeschränkte Berufsmöglichkeiten,
- Zurechtfinden in der auf optische Orientierung ausgerichteten Umwelt,
- Diskriminierung durch Unkenntnis Nichtbetroffener.
Sehbehindert... ist, als ob z. B.
- ständig Nebel herrscht,
- die Scheibenwischer bei Regen defekt sind,
- nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe frei ist,
- die Brille in der Mitte stark verschmutzt ist,
- ständig durch ein starkes Fernglas geschaut wird.